Das kleine Selbstständigen-1×1.
Du kannst was. Und möchtest damit Geld verdienen. Gut so. Hier sind die Dinge, die du klären solltest, bevor aus „Ich packe mit an“ ein regelmäßiges Angebot wird.
„Ich bin schon lange der Meinung, dass es beim Start in die Selbstständigkeit an grundlegender Aufklärung fehlt – an einem kleinen 1×1 sozusagen. Denn auch kleine Böcke können große Haufen hinterlassen.“
„Nur nebenbei“ ist keine eigene Rechtsform.
Gelegentlich aushelfen und dauerhaft Leistungen anbieten sind unterschiedliche Dinge. Ein Haken bei „privat“ entscheidet nicht über deinen rechtlichen Status. Kläre vor dem Start, ob deine Tätigkeit gewerblich, freiberuflich oder anders einzuordnen ist. Die Gründungsberatung deiner IHK oder HWK hilft beim Sortieren.
Bei handwerklichen Angeboten zählt außerdem die konkrete Arbeit. Für zulassungspflichtige Handwerke kann eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein. Kläre mit der HWK, welche Voraussetzungen für dein Angebot gelten.
Zum Nachlesen: Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) · Handwerksrolle (§ 1 HwO)
Erst die Grundlage. Dann loslegen.
Ein Gewerbe meldest du beim zuständigen Gewerbeamt an. Freiberufliche Tätigkeiten benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung, müssen aber beim Finanzamt erfasst werden. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird in der Regel elektronisch über ELSTER übermittelt – innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.
Bereite eine klare Beschreibung deiner Leistungen vor. „Ich mache alles“ hilft weder dir noch den Stellen, die deine Tätigkeit einordnen.
Dein nächster Schritt: ELSTER: Unternehmen gegründet oder selbstständig gemacht?
„Ein Stück weit sehe ich da auch die Kammern in der Verantwortung. Die Beitragsbescheide kommen automatisch – gefühlt noch vor der Gewerbeanmeldung. Hilfe gibt es durchaus, und meistens muss man darauf nicht einmal lange warten. Aber woher soll jemand, der einfach loslegt, wissen, dass es diese Hilfe überhaupt gibt?“
Umsatz ist nicht Gewinn.
Notiere Einnahmen und Ausgaben von Anfang an und bewahre die zugehörigen Belege auf. Geld auf dem Konto ist nicht automatisch frei verfügbar: Betriebskosten und mögliche Steuerzahlungen solltest du von Anfang an mit einplanen.
Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer und bewirkt keine Einkommensteuerbefreiung. Hier kommt es unter anderem auf deinen Gewinn und deine gesamten steuerpflichtigen Einkünfte an. Kläre deshalb, ob die Regelung zu deinem Vorhaben passt, welche Umsatzgrenzen für dich gelten und welche Angaben auf deine Rechnungen gehören.
Zum Nachlesen: Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) · Individuelle Fragen klärst du mit einer Steuerberatung.
Ein fairer Preis muss auch für dich passen.
Rechne nicht nur die Minuten, in denen du den Schraubenzieher in der Hand hältst. Vorbereitung, Anfahrt, Material, Werkzeug, Büroarbeit und Absicherung kosten ebenfalls Zeit oder Geld.
Vor jeder Zusage klären: Was genau ist enthalten? Stundenpreis oder Festpreis? Kommen Anfahrt oder Material dazu? Was passiert, wenn mehr Arbeit nötig wird?
Halte den vereinbarten Preis und den Leistungsumfang kurz fest. Zusätzliche Arbeiten besprecht ihr vorher. Bei fertisch.de gibt es keine Preisauktion: Ihr vereinbart miteinander, was für beide passt.
Kleine Aufgabe. Echte Verantwortung.
Ein umgekippter Farbeimer reicht manchmal schon. Kläre mit deinem Versicherer, ob deine konkrete Tätigkeit und mögliche Schäden bei Kunden gedeckt sind und ob du eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht brauchst. Verlasse dich nicht ungeprüft auf eine vorhandene private Police.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung gehört auf die Liste: Ein neues Unternehmen muss grundsätzlich binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Meldest du dein Gewerbe innerhalb dieser Frist an, gilt diese Meldepflicht als erfüllt. Kläre außerdem deinen eigenen Versicherungsschutz: Die Anmeldung allein bedeutet nicht, dass du als Selbstständiger automatisch persönlich versichert bist.
Anlaufstellen: IHK: Betriebliche Versicherungen · DGUV: Unternehmen anmelden
Ein klares Angebot erspart viel Ärger.
Beschreibe ehrlich, was du kannst und welche Leistungen du anbietest. Wer geschäftsmäßig Leistungen anbietet, muss die jeweils vorgeschriebenen Anbieterangaben machen. Im fertisch-Profil gibt es dafür das Feld „Anbieterimpressum“.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die online oder außerhalb deiner Geschäftsräume geschlossen werden, können Informations- und Widerrufspflichten gelten. Kläre das vor dem ersten Auftrag – besonders dann, wenn du sofort mit der Arbeit beginnen sollst. Eine Terminabsprache allein hebt ein mögliches Widerrufsrecht nicht automatisch auf.
Zum Nachlesen: Anbieterinformationen (§ 5 DDG) · Widerrufsrecht (§ 312g BGB)
„Das Finanzamt will uns nicht über die Klippe schicken. Oft kommt es auf den Ton an – und darauf, rechtzeitig miteinander zu reden.
Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings sagen: Es gibt auch Prüfungen, die sich irgendwann ziemlich bösartig anfühlen. Aber mit etwas Stärke, Gelassenheit und Toleranz geht auch das vorbei.“
Orientierung für Deutschland · Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Einstieg ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Was für dich gilt, hängt von deiner Tätigkeit und deiner Situation ab. Die verlinkten Originalquellen helfen beim Vertiefen.